ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vertragsbedingungen für ein importiertes Fahrzeug (Stand Februar 2020)
- Vertragsabschluss:
1.1.: Der Käufer muss den Vertrag innerhalb von 3 Tagen nach Zustellung an den Vermittler unterschrieben zurücksenden. Nach dieser Frist verliert der Vertrag seine Gültigkeit und der Vermittler ist nicht mehr zur Annahme des Vertrages verpflichtet.
1.2.: Der Käufer kann 8 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Vermittler auffordern, binnen einer angemessenen Nachfrist das Fahrzeug zu liefern. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
1.3.: Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei grober Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des Kaufpreises.
1.4.: Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen.
1.5.: Übertragung von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüchen aus dem Vermittlungsvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermittlers.
1.6: Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für den Kauf des bestellten Fahrzeuges notwendigen Formulare zu unterschreiben oder Dokumente beizubringen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Vermittler berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
1.7.: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche der Sitz des Vermittlers.
- Preise
2.1.: Der Preis des Fahrzeuges versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe, inkl. der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.
2.2.: Der vereinbarte Gesamtpreis für das Fahrzeug wird garantiert bis zur Auslieferung.
2.3.: Eventuell anfallende Kosten für Zulassungsgebühren und amtliche Kennzeichen werden vom Vermittler nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Zahlung
Die Zahlung kann nur in bar oder per vorab Überweisung und muss vor Übernahme des Fahrzeuges erfolgen. Bei einer vorab Überweisung muss das Geld vor Abholung auf unserem Konto eingegangen sein.
- Lieferung
4.1: Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeuges am Lager zu erfolgen. Holt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen nicht ab, so ist der Vermittler berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und pauschalierten Schadenersatz von 15 % zu fordern.
4.2.: Die Lieferung erfolgt, falls nichts anderes vereinbart ist, in 65795 Hattersheim am Taunus.
- Garantie / Gewährleistung
5.1: Die Firma Hayes Neuwagen, Patrick Hayes verpflichtet sich, alle Fahrzeuge zulassungsfähig mit der Hersteller EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier) bei Auslieferung oder unmittelbar danach eine vom jeweiligen Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte Bordbuch zu übergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine deutsche Bedienungsanleitung.
5.2: Der Umfang der Garantie / Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers. Die Garantie / Gewährleistung gilt ab Auslieferung vom Händler für mindestens 2 Jahre. Der Start der Garantie / Gewährleistung liegt i.d.R. zwischen 4 und 14 Tagen vor dem geplanten Liefer- / Übergabetermin.
- Verschiedenes
6.1: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vermittlungsbetrag tritt der Besteller / Käufer seine Ansprüche auf Eigentum, Eigentumsverschaffung und Anwartsrechte an dem Fahrzeug an die Firma Hayes Neuwagen, Patrick Hayes. Die Hayes Neuwagen, Patrick Hayes nimmt diese Abtretung an.
6.2.: Alle Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten Eigentum der Firma Hayes Neuwagen, Patrick Hayes.
6.3.: Bei Minderausstattung des Fahrzeuges gegenüber dem angegebenen Ausstattungsumfang, die durch Modelljahreswechsel bzw. durch zwischenzeitliche Ausstattungsveränderungen bedingt sind, hat der Kunde Anspruch auf den Wert der Ausstattungsabweichung, jedoch nicht auf dessen Nachrüstung.